Hersteller außerhalb der EU können gemäß dem Cyber Resilience Act freiwillig einen in der EU ansässigen autorisierten Vertreter benennen — nicht verpflichtend. CRA-Portal fungiert als Ihr Vertreter — unterstützt durch eine echte Compliance-Plattform.
Ab dem 11. Dezember 2027 — Ab diesem Datum können Hersteller außerhalb der EU einen EU-autorisierten Vertreter als zentralen Ansprechpartner benennen, der die CRA-Dokumentation 10 Jahre aufbewahrt und den Aufsichtsbehörden zur Verfügung steht. Die Meldepflicht gilt bereits ab dem 11. September 2026. CRA-Portal ist Ihr bevorzugter EU-Bevollmächtigter: Mandat und Compliance-Plattform in einem.
Vereinbaren Sie ein KennenlernenGemäß Artikel 18 der CRA ernennt ein außerhalb der EU ansässiger Hersteller einen in der EU ansässigen autorisierten Vertreter durch ein schriftliches Mandat. Wir werden Ihr Ansprechpartner für die Marktüberwachungsbehörden der EU. Sie bleiben verantwortlich für die Konformität Ihres Produkts; wir übernehmen die EU-seitigen Verpflichtungen in Ihrem Namen.
Wenn Sie Produkte mit digitalen Elementen außerhalb der EU herstellen und auf den EU-Markt bringen, können Sie nach Artikel 18 CRA freiwillig einen EU-autorisierten Vertreter benennen — optional, keine gesetzliche Pflicht. Dies umfasst vernetzte Hardware und Software — von industriellen Systemen bis hin zu Verbrauchergeräten.
Wir halten Ihre EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation für die Marktüberwachungsbehörden für den gesetzlichen Zeitraum verfügbar — 10 Jahre oder die Unterstützungsdauer, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.
Auf begründete Anfrage stellen wir den Behörden alle Informationen und Dokumentationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Konformität Ihres Produkts nachzuweisen.
Wir arbeiten mit den Behörden bei allen Maßnahmen zusammen, um Risiken zu beseitigen, die durch die unter das Mandat fallenden Produkte entstehen.
Im Gegensatz zu einer Postfachadresse kombiniert CRA-Portal die Rolle des gesetzlichen Vertreters mit einer sicheren Plattform, die Ihre technische Dokumentation, Erklärungen, SBOMs und Vorfallberichte speichert — prüfbar, für den gesamten Zeitraum aufbewahrt und sofort abrufbar, wenn eine Behörde anfragt.
Ihre Dokumentation wird gespeichert, versioniert und für den gesamten gesetzlichen Zeitraum aufbewahrt.
Ein definierter Prozess und SLA für die Beantwortung begründeter Anfragen, mit vollständiger Prüfspur.
Der Name und die Adresse Ihres Vertreters, bereit zur Veröffentlichung auf Ihrem Produkt und Ihrer Dokumentation.
Als Ihr Bevollmächtigter bewahren wir Ihre Konformitätsdokumentation — die Geschäftsgeheimnisse enthalten kann — für den gesetzlichen Zeitraum auf. So halten wir sie sicher.
Anwendung und Datenbank werden in der EU (Deutschland) gehostet, innerhalb der EU/des EWR.
Sensible Daten werden im Ruhezustand mit AES-256 verschlüsselt, alle Verbindungen laufen über TLS. Passwörter werden ausschließlich als gesalzener Einweg-Hash gespeichert.
Rollenbasierter Zugriff — jeder Kunde sieht nur seine eigenen Daten — mit einem vollständigen Audit-Trail der Behördenanfragen und einer manipulationssicheren 10-Jahres-Aufbewahrungssperre für gesetzliche Dokumente.
DSGVO-konform mit einem Auftragsverarbeitungsvertrag; eine Vertraulichkeitsklausel in jedem Mandat und eine NDA auf Anfrage. Unsere Praxis folgt den Grundsätzen von ISO/IEC 27001.
Über die Vertretung hinaus machen wir die Berichterstattung gemäß Artikel 14 tatsächlich funktionsfähig: ein Self-Service-Builder für Ihren 24h/72h-Berichterstattungsprozess — RACI, Workflow, SOP und Nachweisliste — plus eine Tischübung, um es unter Druck zu proben.
Teilen Sie uns Ihre Produkte mit und wir schlagen ein auf Ihre Situation zugeschnittenes Mandat und Bedingungen vor.
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