Die neue EU-Verordnung, die Cybersicherheit für digitale Produkte ab Dezember 2027 vorschreibt.
Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine europäische Verordnung, die am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz verpflichtet Hersteller, Importeure und Distributoren von Produkten mit digitalen Elementen, strenge Cybersicherheitsanforderungen einzuhalten. Ziel ist es, Verbraucher und Unternehmen in der EU vor Cyberbedrohungen zu schützen.
Der CRA ist offiziell in Kraft getreten. Vorbereitungen werden getroffen.
Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und Vorfälle tritt in Kraft.
Alle Anforderungen treten in Kraft. Produkte mit digitalen Elementen müssen vollständig compliant sein.
Der CRA gilt für alle Wirtschaftsakteure in der Lieferkette digitaler Produkte.
Der CRA klassifiziert Produkte mit digitalen Elementen in verschiedene Kategorien basierend auf ihrem Risikoprofil.
Die Mehrheit der digitalen Produkte: Software, Apps, vernetzte Geräte. Selbstbewertung genügt für die Konformitätsbewertung.
Produkte mit höherem Risiko wie Passwortmanager, VPNs und Netzwerkausrüstung. Harmonisierte Standards oder Bewertung durch Dritte erforderlich.
Produkte mit hohem Risiko wie Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme und Industriesteuerungen. Verpflichtende Bewertung durch Dritte.
Die höchste Risikoklasse: Smartcards, Hardware-Sicherheitsmodule und Smart-Meter-Gateways. Europäische Cybersicherheitszertifizierung erforderlich.
Integrieren Sie Sicherheit bereits im Entwurf und nicht erst nachträglich. Liefern Sie das Produkt mit sicherer Standardkonfiguration und ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen aus.
Führen Sie für jedes Produkt mit digitalen Elementen eine dokumentierte Cybersicherheits-Risikobewertung durch und halten Sie diese über die gesamte Lebensdauer aktuell.
Durchlaufen Sie das zutreffende Konformitätsbewertungsverfahren, erstellen Sie die EU-Konformitätserklärung und bringen Sie die CE-Kennzeichnung an, bevor Sie das Produkt in Verkehr bringen.
Stellen Sie mindestens fünf Jahre lang kostenlose Sicherheitsupdates bereit, und zwar getrennt von funktionalen Updates, damit Nutzer sie einzeln installieren können.
Melden Sie eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle binnen 24 Stunden als Frühwarnung und binnen 72 Stunden vollständig an Ihr CSIRT und ENISA. Diese Pflicht gilt ab dem 11. September 2026.
Führen Sie die technische Dokumentation einschließlich einer Software-Stückliste Ihrer Komponenten und bewahren Sie diese zehn Jahre oder für die Dauer des Supportzeitraums auf.
Maximales Bußgeld
Frist vollständige Compliance
Pflicht-Unterstützungszeitraum
Meldefrist für Schwachstellen
Unsere Experten analysieren Ihr Produktportfolio und bestimmen, welche CRA-Verpflichtungen für Ihre Organisation gelten.