EU-Gesetzgebung

Was ist der Cyber Resilience Act?

Die neue EU-Verordnung, die Cybersicherheit für digitale Produkte ab Dezember 2027 vorschreibt.

Die wichtigste EU-Gesetzgebung für digitale Produkte

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist eine europäische Verordnung, die am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz verpflichtet Hersteller, Importeure und Distributoren von Produkten mit digitalen Elementen, strenge Cybersicherheitsanforderungen einzuhalten. Ziel ist es, Verbraucher und Unternehmen in der EU vor Cyberbedrohungen zu schützen.

Wichtige Termine

10. Dezember 2024

Der CRA ist offiziell in Kraft getreten. Vorbereitungen werden getroffen.

11. September 2026

Meldepflicht für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und Vorfälle tritt in Kraft.

11. Dezember 2027

Alle Anforderungen treten in Kraft. Produkte mit digitalen Elementen müssen vollständig compliant sein.

Für wen gilt der CRA?

Der CRA gilt für alle Wirtschaftsakteure in der Lieferkette digitaler Produkte.

Business compliance

Welche Produkte fallen unter den CRA?

Der CRA klassifiziert Produkte mit digitalen Elementen in verschiedene Kategorien basierend auf ihrem Risikoprofil.

Standardprodukte

Die Mehrheit der digitalen Produkte: Software, Apps, vernetzte Geräte. Selbstbewertung genügt für die Konformitätsbewertung.

Wichtige Produkte - Klasse I

Produkte mit höherem Risiko wie Passwortmanager, VPNs und Netzwerkausrüstung. Harmonisierte Standards oder Bewertung durch Dritte erforderlich.

Wichtige Produkte - Klasse II

Produkte mit hohem Risiko wie Firewalls, Intrusion-Detection-Systeme und Industriesteuerungen. Verpflichtende Bewertung durch Dritte.

Kritische Produkte

Die höchste Risikoklasse: Smartcards, Hardware-Sicherheitsmodule und Smart-Meter-Gateways. Europäische Cybersicherheitszertifizierung erforderlich.

Was müssen Sie tun?

Security by Design

Integrieren Sie Sicherheit bereits im Entwurf und nicht erst nachträglich. Liefern Sie das Produkt mit sicherer Standardkonfiguration und ohne bekannte ausnutzbare Schwachstellen aus.

Risikobewertung

Führen Sie für jedes Produkt mit digitalen Elementen eine dokumentierte Cybersicherheits-Risikobewertung durch und halten Sie diese über die gesamte Lebensdauer aktuell.

CE-Kennzeichnung und Konformität

Durchlaufen Sie das zutreffende Konformitätsbewertungsverfahren, erstellen Sie die EU-Konformitätserklärung und bringen Sie die CE-Kennzeichnung an, bevor Sie das Produkt in Verkehr bringen.

Sicherheitsupdates

Stellen Sie mindestens fünf Jahre lang kostenlose Sicherheitsupdates bereit, und zwar getrennt von funktionalen Updates, damit Nutzer sie einzeln installieren können.

Meldung binnen 24 Stunden

Melden Sie eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle binnen 24 Stunden als Frühwarnung und binnen 72 Stunden vollständig an Ihr CSIRT und ENISA. Diese Pflicht gilt ab dem 11. September 2026.

Technische Dokumentation und SBOM

Führen Sie die technische Dokumentation einschließlich einer Software-Stückliste Ihrer Komponenten und bewahren Sie diese zehn Jahre oder für die Dauer des Supportzeitraums auf.

15 Mio. €

Maximales Bußgeld

2027

Frist vollständige Compliance

5 Jahre

Pflicht-Unterstützungszeitraum

24h

Meldefrist für Schwachstellen

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