Ab diesem Datum verlangt der Cyber Resilience Act, eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle binnen 24 Stunden an CSIRT und ENISA zu melden und binnen 72 Stunden vollständig. Melden können Sie aber nur, wovon Sie erfahren. Diese Pflicht beginnt daher mit einem Weg, auf dem man Sie erreicht — und den richten wir ein und prüfen ihn, bevor Sie zahlen.
125 € einmalig, zzgl. MwSt. · kein Abonnement
Ein Meldeweg ist nur etwas wert, wenn er funktioniert. Deshalb prüfen wir ihn, bevor Sie bezahlen.
Eine öffentliche Seite, auf der Forschende, Kunden und Lieferanten eine Schwachstelle bei Ihnen melden. Jede Meldung landet direkt in Ihrem Postfach, mit einem Countdown für die dann laufenden Fristen.
Wir senden eine Bestätigung an Ihre Meldeadresse und rufen Ihre Nummer mit einem vierstelligen Code an. Erst wenn beides funktioniert, können Sie zahlen. So steht nie ein Gütezeichen über einem Weg, der ins Leere führt.
Ein Zeichen für Ihre Website. Ein Klick zeigt den aktuellen Stand aus unserem Register — kein selbst eingefärbtes Bild.
Wir sind hier genau, denn ein zu großes Compliance-Versprechen hilft Ihnen bei einer Prüfung nicht.
Die Voraussetzung der Meldepflicht: ein auffindbarer, geprüfter Kanal, über den Forschende und Kunden Sie erreichen. Eine Meldung erreicht Sie samt der Frist aus Artikel 14 und den Angaben, die ENISA von Ihnen verlangt.
Die Einreichung bei CSIRT und ENISA bleibt Ihre eigene Handlung. ENISA bietet zum Start keine Schnittstelle für automatisches Einreichen; das läuft über deren Plattform mit einem EU-Login-Konto. Legen Sie dieses Konto vorab an.
Die inhaltlichen Anforderungen aus Anhang I gelten ab dem 11. Dezember 2027: Security by Design, Risikobewertung, technische Dokumentation, Software-Stückliste und eine förmliche Meldelinie. Was Sie heute regeln, zählt darauf ein, deckt es aber noch nicht ab.
Dauert etwa zehn Minuten. Halten Sie Ihr Telefon bereit: Wir rufen Sie mit einem vierstelligen Code an.
Die E-Mail-Adresse und die Rufnummer unten WERDEN Ihr Meldeweg. Wählen Sie also eine Adresse, die gelesen, und eine Nummer, die abgenommen wird.
Wir haben eine Nachricht an Ihre Meldeadresse geschickt. Klicken Sie den Link darin — dann wissen wir beide, dass die Adresse gelesen wird. Diese Seite merkt es von selbst.
Unsere Telefonistin ruft Sie an, fragt, mit wem sie spricht, und nennt einen vierstelligen Code. Tragen Sie ihn hier ein.
Ihr Meldeweg ist geprüft und funktioniert. Nach der Zahlung geht Ihr Portal live und Sie erhalten Ihr Gütezeichen per E-Mail.
Weil ein Meldeweg, den niemand abnimmt, kein Meldeweg ist. Indem wir anrufen, fragen, mit wem wir sprechen, und einen Code vorlesen, wissen wir, dass die Nummer stimmt und jemand erreichbar ist. Den Anruf führt unsere eigene KI-Telefonistin; er dauert eine halbe Minute.
Nein, und das sagen wir lieber dazu. Am 11. September 2026 beginnt nur die Meldepflicht nach Artikel 14. Wir sorgen dafür, dass Meldungen bei Ihnen ankommen, die Fristen sichtbar sind und die verlangten Angaben bereitliegen; das Einreichen ist Ihr eigener Schritt. Die weiteren Anforderungen aus Anhang I folgen am 11. Dezember 2027.
Nein. Einmalig 125 € zzgl. MwSt. Portal und Gütezeichen bleiben bestehen. Sie können später aufstocken, müssen aber nicht.
Die Ausnahme für freie und quelloffene Software greift nicht, sobald Sie die Software im Rahmen einer Geschäftstätigkeit anbieten — etwa mit einer kostenpflichtigen Variante oder bezahltem Support. Im Zweifel melden Sie sich; wir schauen unverbindlich mit Ihnen darauf.